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Ihr Weg zur ambulanten Kur

Ihr Weg zur ambulanten Kur - Indikation und Kurantrag

Die Gesundheit ist das höchste Gut des Menschen. Den Wert dieser erkennt man jedoch oftmals erst dann, wenn sie gefährdet ist. Eine ambulante Vorsorgeleistung in einem anerkannten Kurort ist somit der richtige Weg um Körper, Geist und Seele in Einklang zu bringen und die Gesundheit zu erhalten und zu fördern.
Nur wenige Schritte sind notwendig, um eine Kurmaßnahme zu beantragen:

Anspruch
Jeder gesetzlich Versicherte hat Anspruch auf eine Kur, sobald diese medizinisch begründet ist.

1. Das Arztgespräch
Der erste Schritt zur Beantragung einer Kur beginnt mit einem Gespräch bei Ihrem behandelnden Arzt. Je nach Krankheitsbild entscheiden Sie gemeinsam, welche Art von Kur für Sie infrage kommt - ambulant oder stationär. Ein weiterer wichtiger Bestandteil dieses Gespräches umfasst die Festlegung der Ziele der Kur sowie deren Schwerpunkt der Behandlung. Der Kur- bzw. Badearzt vor Ort wird dann zu Beginn der Kur, auf Grundlage der Eingangsuntersuchung, einen für Sie passenden Behandlungsplan erarbeiten.

2. Der Kurantrag
Auf Grundlage des Arztgespräches füllen Sie gemeinsam mit Ihrem Arzt gemäß der Reha- Richtlinien den Kurantrag für eine ambulante Vorsorgeleistung (GKV: § 23,2 SGB V) aus, begründen diesen und reichen ihn bei Ihrem zuständigen Kostenträger (Kranken- oder Rentenversicherung) ein. Bereits hier können Sie gemäß der Indikation den Kurort Warmbad als Ihren gewünschten Aufenthaltsort angeben.

3. Die Prüfung des Kurantrages
Nach der Antragsstellung erfolgt die Prüfung der Dokumente durch Ihre Krankenkasse. Im Vordergrund stehen dabei die Vollständigkeit sowie die Aussagekraft der medizinischen Unterlagen. Ist dies der Fall, kann eine neutrale medizinische Institution, wie z.B. der Medizinische Dienst oder auch ein Amtsarzt, hinzugezogen werden, um Ihren Antrag zu prüfen. Die Begutachtung erfolgt oftmals anhand der Krankenakte. In einzelnen Fällen kann eine weitere ärztliche Untersuchung angeordnet werden.

  1. Bewilligung:
    Wird Ihre ambulante Kur durch die zuständige Kranken-, Rentenstelle bewilligt, so sollten Sie diese innerhalb von 4 Monaten antreten.
  2. Ablehnung:
    Im Falle einer Ablehnung Ihres Kurantrages besitzen Sie das Recht, in Absprache mit Ihrem Arzt, schriftlich Widerruf einzulegen.

4. Die Wahl des Kurortes
Bei einer ambulanten Vorsorgeleistung besitzen Sie die Möglichkeit, gemeinsam mit Ihrem behandelnden Arzt einen anerkannten Kurort, wie den Kurort Warmbad, frei auszuwählen (§ 9 SGB IX). Die Unterbringung erfolgt in umliegenden Pensionen, Ferienwohnungen oder Hotels. Gern stehen Ihnen die Mitarbeiter des Kur- und Gästeservice bei der Auswahl einer geeigneten Unterkunft sowie der Anmeldung Ihrer ambulanten Kur zur Verfügung, Tel.: 037369 151-15.
Die Buchung über einen Reiseveranstalter oder einen Gastgeber ersetzt in keinem Fall die verbindliche Anmeldung über den Kur- und Gästeservice der Silber-Therme Warmbad. Bei unangemeldeten Kuren kann eine Erbringung der gewünschten Leistungen nicht garantiert werden.

5. Die Dauer
Eine ambulante Kur umfasst in der Regel einen Zeitraum von drei Wochen.

6. Die Kosten
Bei einer ambulanten Vorsorgeleistung in einem anerkannten Kurort übernimmt die Krankenkasse grundsätzlich die Kosten der ärztlichen Behandlung und 90 % der therapeutischen Leistungen. Hinzu kommt ein Zuschuss der Krankenkassen für Unterkunft, Verpflegung und Kurtaxe von bis zu 13 € pro Tag. Die Eigenbeteiligung liegt bei 10 € pro ärztlicher Verordnung (Rezept) und 10 % der therapeutischen Leistungen. Ausgenommen sind Versicherte mit einer Zuzahlungsbefreiung der Krankenkasse.

7. Die Durchführung einer privaten Kur
Auf eigene Kosten ist eine Kur jederzeit möglich. Gern können wir Ihnen diesbezüglich ein individuelles Angebot mit Übernachtung, Verpflegung, Anwendungen in der Physiotherapie der Silber-Therme Warmbad sowie einer Eingangsuntersuchung bei unserem Badearzt zusammenstellen.

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